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   BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13   

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BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13 (https://dejure.org/2013,36620)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2013 - 8 B 20.13 (https://dejure.org/2013,36620)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 (https://dejure.org/2013,36620)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen des rechtskräftig abgeschlossenen vermögensrechtlichen Verfahrens betreffend ein Gut hinsichtlich Anwendbarkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Divergenzrüge; Aufklärungsrüge; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufgreifen des rechtskräftig abgeschlossenen vermögensrechtlichen Verfahrens betreffend ein Gut hinsichtlich Anwendbarkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 9. September 2011 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    "Führt die generelle Vermutung über die inhaltliche Unrichtigkeit von Dokumenten im Zusammenhang mit Enteignungsmaßnahmen bzw. Enteignungsverboten ausländischen Vermögens vor allem mit Blick auf den SMAD-Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 zu einem Verstoß gegen das in der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 - postulierte Verbot des generellen Unrechtsvorwurfs gegen die sowjetische Besatzungsmacht?".
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie entscheidungserheblich sind (BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt werden (stRspr; vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45) und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden.
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Nur der wesentliche Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten, der nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist, muss in den Gründen der Entscheidung behandelt werden (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr; Beschluss vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 44.09

    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Es genügt auch nicht, dass die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung nach Auffassung des Rechtsmittelführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse zieht (Urteil vom 24. Januar 2011 - BVerwG 8 C 44.09 - NVwZ 2011, 886).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris; Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 = ZOV 2012, 361).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris; Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 = ZOV 2012, 361).
  • VG Greifswald, 01.06.1995 - 5 A 728/94

    Restution von Ausländereigentum

  • BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 23.01.2017 - 2 B 65.16

    Revisionszulassung; Zulässigkeit von 4 % Zinsen bei langjähriger Niedrigzinsphase

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Mit diesem Vortrag wird ein Verstoß gegen Denkgesetze - von der nur dann gesprochen werden kann, wenn das Gericht die allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 8 B 20.13 - juris) - jedoch nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314

    Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter

    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • BVerwG, 15.08.2023 - 9 B 9.23

    Nichtzulassung der Revision mangels Nennng eines relevanten Zulassungsgrundes;

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.02.2015 - 5 B 16.15

    Konkurrenz von Jugendhilfeleistungen mit Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz;

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darlegung erforderlich, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angegriffene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann, und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291

    Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter

    Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft).
  • BVerwG, 30.11.2020 - 8 B 16.20

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss des

  • BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17

    Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der

  • BVerwG, 30.11.2020 - 8 B 15.20

    Ausschluss von Ausgleichsleistungen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

  • BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19

    Vorwurf der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Auslegung eines

  • BVerwG, 29.11.2021 - 8 B 15.21

    Bewilligung von Ausgleichsleistungen als Verfolgte im Sinne des Beruflichen

  • BVerwG, 07.04.2016 - 3 B 68.15

    Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung einer bei der Stadt

  • BVerwG, 16.03.2021 - 8 B 54.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen der Gewährung von

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